43.6.2.Nr.1
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Art. 14 lit. g KollV Hotel- und Gastgewerbe für Arbeiter
1. Die Kollektivvertragsparteien können das Entstehen des Anspruchs auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen knüpfen, etwa auch, dass bei einem vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund der Anspruch entfällt.

