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Vorenthaltenes Entgelt am letzten Nachfristtag von Betroffener vom über abgesprochenes GF-Bemühen nun erkennbar gedeckten Firmenkonto überwiesen, Einlangen wegen anderer Bank erst am Folgetag - OGH 25.11.2020, 9 ObA 31/20d

63. LfgJuni 2021

43.6.1.Nr.29

§ 26 Z 2 AngG
§ 19d Abs. 3 AZG

1. Beim Austrittsgrund des § 26 Z 2 AngG ist es gleichgültig, ob das Entgelt in Benachteiligungsabsicht, aus Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Dienstgebers geschmälert oder zurückgehalten wird.

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