43.6.1.Nr.29
§ 26 Z 2 AngG
§ 19d Abs. 3 AZG
1. Beim Austrittsgrund des § 26 Z 2 AngG ist es gleichgültig, ob das Entgelt in Benachteiligungsabsicht, aus Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Dienstgebers geschmälert oder zurückgehalten wird.
43.6.1.Nr.29
§ 26 Z 2 AngG
§ 19d Abs. 3 AZG
1. Beim Austrittsgrund des § 26 Z 2 AngG ist es gleichgültig, ob das Entgelt in Benachteiligungsabsicht, aus Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Dienstgebers geschmälert oder zurückgehalten wird.
