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Umstellung auf nicht unabhängige Anlageberatung Zweifelhaftes Vorgehen schon wesentliche Vertragsverletzung? - OGH 27.2.2020, 8 ObA 60/19k

61. LfgOktober 2020

43.6.1.Nr.28

§ 26 Z 2 letzter Fall AngG

1. Ein Austritt ist die Erklärung der vorzeitigen und - idR - fristlosen Auflösung durch den Angestellten, die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt ist.

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