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Ehrverletzung („charakterlose Sau“) - Sohn des Geschäftsführers und gewerberechtlicher Geschäftsführer dem Arbeitgeber als Repräsentant zurechenbar? - OGH 30.8.2018, 9 ObA 45/18k

56. LfgMärz 2019

43.6.1.Nr.26

§ 26 Z. 4 AngG
§ 39 Abs.1, 2 GewO 1994

1. Ein wichtiger Grund für den vorzeitigen Austritt ist es, wenn der Dienstgeber (ua) es verweigert, den Angestellten gegen erhebliche Ehrverletzungen von Mitbediensteten oder Angehörigen des Dienstgebers zu schützen.

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