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Entgeltvorenthaltung (strittiger Kostenersatz) während - Kündigungsfrist ohne vorherige Nachfristsetzung - OGH 28.5.2015, 9 ObA 34/15p

46. LfgOktober 2015

43.6.1.Nr.22

§ 26 Z. 2 AngG
§ 1014 ABGB

1. Ein Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis trotz - insbesondere bereits wiederholter - Entgeltschmälerung oder Entgeltvorenthaltung fortsetzt, hat vor Erklärung des Austritts zumindest eine kurze Nachfrist zu setzen, damit der Arbeitgeber die erforderlichen Dispositionen treffen und vor allem die geforderten Entgeltforderungen begleichen kann.

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