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Vor Verhandlungsabschluss - Austritt ohne Nachfristsetzung? - OGH 28.4.2015, 8 ObA 33/15h

46. LfgOktober 2015

43.6.1.Nr.21

§ 26 Z. 2 AngG

1. Nicht jede, sondern nur eine wesentliche Vertragsverletzung berechtigt den Angestellten nach § 26 Z 2 AngG zum Austritt; wesentlich ist aber eine Vertragsverletzung nur dann, wenn dem Angestellten die weitere Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

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