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Beispielfälle: Nachgeschobene Spesenvorenthaltung - Nichterwähnung in Austrittserklärung und Klage - OGH 5.6.2008, 9 ObA 25/08d

25. LfgOktober 2008

43.6.1.Nr.14

§ 26 Z 2 1. Fall AngG

1. Die aus einem wichtigen Grund erfolgende Erklärung des vorzeitigen Austritts muss lediglich eindeutig erkennen lassen, dass das Arbeitsverhältnis vorzeitig, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, einseitig aufgelöst wird.

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