vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgeltvorenthaltung? - Bei Nachfristende Sonntag Zahlung am Montag - OGH 10.4.2008, 9 ObA 44/08y

24. LfgJuni 2008

43.6.1.Nr.13

§ 903 Satz 3 ABGB
§ 82a lit. d erster Fall GewO 1859
§ 26 Z 2 erster Fall AngG

1. Fällt der für die Abgabe einer Erklärung oder für eine Leistung bestimmte letzte Tag auf einen Sonntag oder anerkannten Feiertag, so tritt gemäß § 903 dritter Satz ABGB an dessen Stelle, vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung, der nächstfolgende Werktag.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!