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Nichtzahlung vertretbar strittiger Zulage - OGH 13.11.2002, 9 ObA 169/02x

8. LfgFebruar 2003

43.6.1.Nr.4

§ 26 Z 2 erster Fall AngG

1. Unter „Schmälerung“ iSd § 26 Z 2 erster Fall AngG versteht man die einseitige rechtswidrige Herabsetzung des dem Angestellten zukommenden Entgelts, wobei es gleichgültig ist, ob dies durch Verletzung eines Gesetzes, eines Kollektivvertrages oder einer Einzelvereinbarung geschieht.

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