43.6.1.Nr.2
§ 26 Z 2 AngG
1. Die Nichtzahlung ausschließlich vor Konkurseröffnung verursachter Lohnrückstände durch den Masseverwalter verwirklicht nicht den Austrittsgrund des § 26 Z 2 AngG.
43.6.1.Nr.2
§ 26 Z 2 AngG
1. Die Nichtzahlung ausschließlich vor Konkurseröffnung verursachter Lohnrückstände durch den Masseverwalter verwirklicht nicht den Austrittsgrund des § 26 Z 2 AngG.
