43.5.5.Nr.1
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 25 AngG
§ 26 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 1162 ABGB
§ 1162b ABGB
1. Fehlt es bei gegenüber dem Arbeitgeber begründeter und fristgerechter Selbstkündigung schon an ausreichendem Prozessvorbringen des Angestellten zum Vorliegen eines wichtigen Auflösungsgrundes, der ihm - trotz des durch die Einhaltung des gesetzlichen Kündigungsgrundes vermittelten gegenteiligen objektiven Eindrucks - die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar gemacht hätte, ist das Begehren auf Kündigungsentschädigung abzuweisen.

