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Gesundheitsaustritt Psychosomatische Beschwerden, Arbeitsklima-Depression, auch Mobbing (Bossing)? - OGH 28.11.2019, 9 ObA 102/19v

60. LfgJuni 2020

43.5.3.Nr.15

§ 26 Z 1 zweiter Fall, Z 4, 29 Abs. 1 AngG

1. Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung - wie auch auf weitergehenden Schadenersatz - setzt ein Verschulden am vorzeitigen Austritt voraus.

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