43.5.3.Nr.15
§ 26 Z 1 zweiter Fall, Z 4, 29 Abs. 1 AngG
1. Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung - wie auch auf weitergehenden Schadenersatz - setzt ein Verschulden am vorzeitigen Austritt voraus.
43.5.3.Nr.15
§ 26 Z 1 zweiter Fall, Z 4, 29 Abs. 1 AngG
1. Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung - wie auch auf weitergehenden Schadenersatz - setzt ein Verschulden am vorzeitigen Austritt voraus.
