43.5.3.Nr.14
§ 26 Z. 1 AngG
§ 27 Z. 2 AngG
1. Die Gefährdung der Gesundheit bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den sich ein Angestellter jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen kann.

