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Dauerzustand Gesundheitsgefährdung Jederzeitiger Gesundheitsaustritt? - OGH 25.10.2019, 8 ObA 52/19h

59. LfgFebruar 2020

43.5.3.Nr.14

§ 26 Z. 1 AngG
§ 27 Z. 2 AngG

1. Die Gefährdung der Gesundheit bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den sich ein Angestellter jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen kann.

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