43.5.3.Nr.13
§ 26 Z. erster und zweiter Fall AngG
§ 139 Abs. 1 ASVG
1. Der erste Fall des § 26 Z 1 AngG erfasst den Fall der Unfähigkeit des Angestellten, seine Tätigkeit fortzusetzen, wobei die Einschränkung von so langer Dauer sein muss, dass die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht zumutbar ist.

