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Nachtarbeit - Nichtversetzung auf Tagarbeitsplatz - OGH 24.2.2009, 9 ObA 3/08v

27. LfgJuni 2009

43.5.3.Nr.6

§ 13c AZG
§ 4c Frauen-NAG
KollV Frauennachtarbeit holzverarbeitende Industrie

1. Durch die Aufhebung des § 4c Frauen-NAG ist der Kollektivvertrag über die Frauennachtarbeit in der holzverarbeitenden Industrie mangels eines der in § 17 ArbVG vorgesehenen Endigungsgründe nicht „unwirksam“ geworden.

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