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Gesundheitsbeeinträchtigung, langer Krankenstand - OGH 18.10.2000, 9 ObA 209/00a

2. LfgFebruar 2001

43.5.3.Nr.2

§ 26 Z 1 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG

1. Beim Austrittsgrund des § 26 Z 1 AngG müssen nach gefestigter RSpr sowohl die Arbeitsunfähigkeit als auch die Gefährdung der Gesundheit des Angestellten bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit einen Dauerzustand darstellen.

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