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Drohende Gesundheitsbeeinträchtigung - OGH 19.12.2001, 9 ObA 297/01v

6. LfgJuli 2002

43.5.3.Nr.3

§ 82a lit. a GewO 1859
§ 26 Z 1 AngG

1. Für den Gesundheitsaustritt genügt es, dass durch die Fortsetzung der Arbeit ein gesundheitlicher Schaden befürchtet werden muss.

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