43.5.3.Nr.1
§ 82a lit. a GewO 1859
§ 26 Z 1 AngG
1. Wie bei der Entlassung muss der Arbeitnehmer in der Austrittserklärung einen Grund nicht nennen und ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben.
43.5.3.Nr.1
§ 82a lit. a GewO 1859
§ 26 Z 1 AngG
1. Wie bei der Entlassung muss der Arbeitnehmer in der Austrittserklärung einen Grund nicht nennen und ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben.
