43.5.2.Nr.14
§ 26 Z 2 erster Fall AngG
§ 10 AZG
1. Der Austrittstatbestand des § 26 Z 2 AngG ist jedenfalls erfüllt, wenn der Arbeitgeber wusste oder infolge der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht hätte wissen müssen, dass seine Vorgangsweise unrechtmäßig ist.

