43.5.2.Nr.13
§ 26 Z 4 AngG
§ 1330 ABGB
1. Auch ein Sportverein muss sich als Arbeitgeber die Äußerungen seines Präsidenten als Organ zurechnen lassen.
43.5.2.Nr.13
§ 26 Z 4 AngG
§ 1330 ABGB
1. Auch ein Sportverein muss sich als Arbeitgeber die Äußerungen seines Präsidenten als Organ zurechnen lassen.
