vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festhalten an wesentlich rechtswidrigem Verhalten Arbeitseinteilungen und Verschleierungsanweisungen - OGH 28.4.2008, 8 ObA 25/08x

25. LfgOktober 2008

43.5.2.Nr.15

§ 82a lit. d 2. Fall GewO 1859

1. Bei rechtswidrigen Dauerzuständen ist - jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer dagegen remonstriert hat - grundsätzlich ein jederzeitiger Austritt möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!