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Entgeltvorenthaltung, Nachfrist bei ständigen Verzögerungen? - OGH 20.12.2001, 9 ObA 301/00f

3. LfgJuli 2001

43.5.2.Nr.3

§ 26 Z 2 AngG

1. Bei Verzug mit der Gehaltszahlung genügt es, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auffordert; damit muss dem Arbeitgeber klar sein, dass ihm der Arbeitnehmer keine weitere Stundung seiner Entgeltansprüche gewähren will.

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