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Anschreien, „Heruntermachen“, Bloßstellen - OGH 24.1.2001, 9 ObA 332/00i

3. LfgJuli 2001

43.5.2.Nr.2

§ 26 Z 4 AngG

1. Auch wenn es Eigenart des Geschäftsführers sein sollte, seine Angestellten anzuschreien, berechtigt Anschreien in unsachlicher Weise und mit begleitenden, die Arbeitnehmerin herabsetzenden Verhaltensweisen zum vorzeitigen Austritt, insbesondere wenn es keine einmalige Entgleisung ist.

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