43.5.2.Nr.2
§ 26 Z 4 AngG
1. Auch wenn es Eigenart des Geschäftsführers sein sollte, seine Angestellten anzuschreien, berechtigt Anschreien in unsachlicher Weise und mit begleitenden, die Arbeitnehmerin herabsetzenden Verhaltensweisen zum vorzeitigen Austritt, insbesondere wenn es keine einmalige Entgleisung ist.

