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Psychische Ausnahmesituation bei sexueller Belästigung - OGH 3.8.2005, 9ObA112/05v

17. LfgFebruar 2006

43.5.1.Nr.2

§ 82a GewO 1859
§ 26 Z 4 AngG

1. Sexuelle Belästigung verletzt die Menschenwürde; sie ist daher inakzeptabel.

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