43.5.1.Nr.1
§ 25 AngG
§ 26 AngG
1. Ein zum vorzeitigen Austritt berechtigter Arbeitnehmer muss den Austritt - bei sonstigem Verlust des Austrittsrechtes - unverzüglich erklären.
43.5.1.Nr.1
§ 25 AngG
§ 26 AngG
1. Ein zum vorzeitigen Austritt berechtigter Arbeitnehmer muss den Austritt - bei sonstigem Verlust des Austrittsrechtes - unverzüglich erklären.
