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Zeit zur Rechtsberatung - OGH 4.6.2003, 9 ObA 22/03f

10. LfgOktober 2003

43.5.1.Nr.1

§ 25 AngG
§ 26 AngG

1. Ein zum vorzeitigen Austritt berechtigter Arbeitnehmer muss den Austritt - bei sonstigem Verlust des Austrittsrechtes - unverzüglich erklären.

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