43.1.2.Nr.8
§ 863 ABGB
§ 25 AngG
§ 26 AngG
1. Bei der Annahme einer iSd § 863 ABGB schlüssigen Austrittserklärung ist wegen der besonderen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind, ein strenger Maßstab an das konkludente Verhalten der Vertragsparteien anzulegen.

