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Schlüssiger Austritt: Mitnahme persönlicher Sachen, Rückgabe der Schlüssel, Leistungseinstellung? - OGH 29.4.2009, 9 ObA 32/09k

28. LfgOktober 2009

43.1.2.Nr.8

§ 863 ABGB
§ 25 AngG
§ 26 AngG

1. Bei der Annahme einer iSd § 863 ABGB schlüssigen Austrittserklärung ist wegen der besonderen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind, ein strenger Maßstab an das konkludente Verhalten der Vertragsparteien anzulegen.

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