43.1.2.Nr.7
§ 863 ABGB
§ 25 AngG
§ 82a GewO 1859
1. Das bloße Nichterscheinen am Arbeitsplatz rechtfertigt im Allgemeinen für sich noch nicht den Schluss, der Arbeitnehmer wolle vorzeitig austreten; vielmehr müssen für eine derartige Annahme weitere Umstände hinzutreten oder besondere Verhältnisse vorliegen.

