43.1.2.Nr.6
§ 863 ABGB
§ 26 AngG
§ 82a GewO 1859
1. Rückgabe des Schlüssels und Fernbleiben vom Arbeitsplatz lässt sich nicht generell als Austritt ansehen.
43.1.2.Nr.6
§ 863 ABGB
§ 26 AngG
§ 82a GewO 1859
1. Rückgabe des Schlüssels und Fernbleiben vom Arbeitsplatz lässt sich nicht generell als Austritt ansehen.
