43.1.2.Nr.5
§ 863 ABGB
1. Austrittserklärungen sind an keine bestimmte Form gebunden und können daher im Allgemeinen auch konkludent entsprechend § 863 ABGB erfolgen.
43.1.2.Nr.5
§ 863 ABGB
1. Austrittserklärungen sind an keine bestimmte Form gebunden und können daher im Allgemeinen auch konkludent entsprechend § 863 ABGB erfolgen.
