43.1.2.Nr.9
§ 863 ABGB
1. Erklärt eine Arbeitnehmerin im Streit mit einer Kollegin und ihrer Vorgesetzten, dass sie „nie wieder für die Firma arbeiten“ werde und sie sich den „Scheißdreck“ selber machen sollen, sagte sie aber daran unmittelbar anschließend auch, dass sie „in den Krankenstand“ gehe, ist die Einzelfall-Beurteilung, dass die Ankündigung eines (allenfalls auch unberechtigten) Krankenstands nicht eindeutig auf die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch vorzeitigen Austritt hindeute, vertretbar.

