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Nichterscheinen schlüssiger Austritt? - OGH 10.4.2003, 8 ObA 20/03d

10. LfgOktober 2003

43.1.2.Nr.3

§ 863 ABGB
§ 25 AngG
§ 82a GewO 1859

1. Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln.

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