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Voraussetzungen für schlüssigen Austritt Weggehen nach Auseinandersetzung? - OGH 5.9.2001, 9 ObA 181/01k

5. LfgFebruar 2002

43.1.2.Nr.2

§ 863 ABGB
§ 82a GewO 1859

1. Nicht jedes eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes ist als Austritt des Arbeitnehmers zu qualifizieren. In vielen Fällen wird ein derartiges Verhalten vielmehr als Entlassungsgrund zu werten sein.

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