43.1.2.Nr.2
§ 863 ABGB
§ 82a GewO 1859
1. Nicht jedes eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes ist als Austritt des Arbeitnehmers zu qualifizieren. In vielen Fällen wird ein derartiges Verhalten vielmehr als Entlassungsgrund zu werten sein.
43.1.2.Nr.2
§ 863 ABGB
§ 82a GewO 1859
1. Nicht jedes eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes ist als Austritt des Arbeitnehmers zu qualifizieren. In vielen Fällen wird ein derartiges Verhalten vielmehr als Entlassungsgrund zu werten sein.
