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Schlüssiger Austritt - OGH 6.12.2000, 9 ObA 283/00h

3. LfgJuli 2001

43.1.2.Nr.1

§ 25 AngG
§ 26 AngG
§ 863 ABGB

1. Ob ein Verhalten als Erklärung des Austritts gilt, hängt davon ab, wie es vom Empfängerhorizont des Arbeitgebers nach Treu und Glauben zu verstehen ist.

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