43.1.2.Nr.1
§ 25 AngG
§ 26 AngG
§ 863 ABGB
1. Ob ein Verhalten als Erklärung des Austritts gilt, hängt davon ab, wie es vom Empfängerhorizont des Arbeitgebers nach Treu und Glauben zu verstehen ist.
43.1.2.Nr.1
§ 25 AngG
§ 26 AngG
§ 863 ABGB
1. Ob ein Verhalten als Erklärung des Austritts gilt, hängt davon ab, wie es vom Empfängerhorizont des Arbeitgebers nach Treu und Glauben zu verstehen ist.
