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Schriftformerfordernis Lehrlinge - Eigenes Auflösungsrecht der Eltern? Reaktionspflicht des Lehrberechtigten? - OGH 22.9.2010, 8 ObA 63/09m

32. LfgFebruar 2011

43.1.1.Nr.2

§ 15 Abs. 2 BAG
§ 152 Satz 2 ABGB
§ 886 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 21 GlBG

1. Die Auflösung des Lehrvertrags bedarf gemäß § 15 Abs. 2 BAG zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (bei minderjährigen Lehrlingen in den Fällen der Abs. 1 und 4 überdies der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters).

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