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Lehrlingsaustritt ohne gesetzlichen Grund unwirksam Dennoch Kündigungsentschädigung? - OGH 24.2.2009, 9 ObA 153/08b

27. LfgJuni 2009

43.1.1.Nr.1

§ 15 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4 BAG

1. Der Austritt eines Lehrlings kann nur aufgrund eines der in § 15 Abs. 4 BAG taxativ aufgezählten Gründe erfolgen.

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