43.1.1.Nr.1
§ 15 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4 BAG
1. Der Austritt eines Lehrlings kann nur aufgrund eines der in § 15 Abs. 4 BAG taxativ aufgezählten Gründe erfolgen.
43.1.1.Nr.1
§ 15 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4 BAG
1. Der Austritt eines Lehrlings kann nur aufgrund eines der in § 15 Abs. 4 BAG taxativ aufgezählten Gründe erfolgen.
