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Ausübungsfragen - OGH 26.5.2010, 9 ObA 111/09b

31. LfgOktober 2010

42.7.1.Nr.6

§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 14 Abs. 2 BEinstG
§ 863 ABGB

1. Der Dienstnehmer hat nach stRsp im Fall einer unwirksamen Auflösung des Dienstverhältnisses bei besonderem Kündigungsschutz das Wahlrecht zwischen der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auflösung und einer Kündigungsentschädigung bei rechtswidriger Beendigung.

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