42.7.1.Nr.5
§ 29 AngG
§ 12 Abs. 1 MSchG
§ 15 Abs. 1 MSchG
1. Hat eine Arbeitnehmerin bereits vor ihrer Entlassung dem Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft Mitteilung gemacht und hat dieser dennoch sofort die Entlassung ausgesprochen, ohne etwa ein entsprechendes Attest zu verlangen, kann er sich mangels Schutzwürdigkeit nicht auf die Ausnahme vom Wahlrecht (9 ObA 82/03d) berufen.

