42.7.1.Nr.4
§ 15 Abs. 2, 3 und 4 BAG
1. Die Zustellung der Auflösungserklärung (schriftlichen Entlassung) nur an den gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Lehrlings kann für sich allein nicht die rechtswirksame Auflösung des Lehrverhältnisses bewirken.

