42.7.1.Nr.3
§ 27 Z 4 erster und zweiter Fall AngG
§ 8 Abs. 2 BEinstG
1. Die ungerechtfertigte Entlassung eines Behinderten ist jedenfalls wirkungslos. Durch sie wird das Arbeitsverhältnis eines Behinderten zu seinem Schutz nicht aufgelöst.
42.7.1.Nr.3
§ 27 Z 4 erster und zweiter Fall AngG
§ 8 Abs. 2 BEinstG
1. Die ungerechtfertigte Entlassung eines Behinderten ist jedenfalls wirkungslos. Durch sie wird das Arbeitsverhältnis eines Behinderten zu seinem Schutz nicht aufgelöst.
