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Vertragliches Disziplinarverfahren - OGH 28.9.2007, 9 ObA 69/07y

23. LfgMärz 2008

42.6.1.Nr.3

§ 863 ABGB
§ 1162 ABGB
§ 102 ArbVG

1. In der Regel darf eine Entlassung auch schlüssig (§ 863 ABGB) erklärt werden.

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