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bei Vorauszustimmung - Ausspruch erst 5 Wochen nach Rechtskraft? - OGH 22.10.2007, 9 ObA 102/06z

23. LfgMärz 2008

42.6.1.Nr.4

§ 12 Abs. 1 MSchG

1. Wie zu § 120 Abs.1 ArbVG gilt auch für alle anderen Bestandschutzregelungen, welche die Zustimmung des Gerichts zu einer Entlassung verlangen, insbesondere also auch zu derjenigen nach § 12 MSchG, dass die Zustimmung eine Rechtsgestaltungsentscheidung ist, mit welcher dem Arbeitgeber der Ausspruch der Entlassung erst erlaubt wird.

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