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bei Vorauszustimmung - Entlassung erst nach wirksamer Zustellung des Urteils (auch) an den Arbeitnehmer - OGH 24.10.2001, 9 ObA 259/01f

5. LfgFebruar 2002

42.6.1.Nr.2

§ 12 Abs. 1 MSchG

1. In den Vorauszustimmungsfällen ist der Ausspruch der Entlassung erst nach wirksamem Zugang des Zustimmungsurteils (auch) an die Arbeitnehmerin zulässig.

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