42.5.5.Nr.6
§ 96 Abs. 1 Z. 1 ArbVG
§ 114 Abs. 1, 2 und 3 ArbVG
§ 27 AngG
1. Gerade eine in der Disziplinarordnung geregelte Notwendigkeit einer Einigung der Konzernvertretung mit der Konzernmutter auf einen Vorsitzenden bewirkt eine Besetzung, bei der die Bestellung des Vorsitzenden auch vom Willen des für den Arbeitnehmer zuständigen Belegschaftsorgans mitgetragen ist.

