vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertreter (VB Lehrer) Entlassung nur mit Zustimmung des Personalausschusses? - OGH 11.1.2024, 8 ObA 79/23k

72. LfgJuni 2024

42.5.2.Nr.3

§ 22 Abs. 2 GPVG
§ 23 NÖ GPVG
§ 35 Z. 21 NÖ GemeindeO
§ 879 Abs. 1 ABGB

1. Nach § 22 Abs. 2 NÖ GPVG darf ein Personalvertreter, soweit nicht der Kündigungsgrund der Erreichung der Altersgrenze oder der Dienstunfähigkeit vorliegt, nur mit Zustimmung des Personalvertreterausschusses, dem er angehört, gekündigt oder entlassen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!