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Vorauszustimmung (Väterschutz) - Klage nur eines von zwei möglichen Arbeitgebern? Zwei als einheitliche Streitpartei? - OGH 28.11.2017, 9 ObA 125/17y

54. LfgJuni 2018

42.5.2.Nr.2

§ 7 Abs. 1 Z 1 VKG
§ 8 VKG
§ 8a VKG
§ 8f Abs. 1 VKG
§ 14 ZPO

1. „Unterbrochener“ Bestandschutz liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer unstrittig aufgrund der Inanspruchnahme von Väterkarenz Kündigungs- und Entlassungsschutz genoss und sein allfälliger (strittiger) Kündigungs- und Entlassungsschutz wegen Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung mit deren Bekanntgabe bereits zuvor (also noch während der Karenz und damit des unstrittigen Bestandschutzes) begonnen hätte.

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