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kollektivvertragliche und statutarische Disziplinarverfahren - OGH 28.2.2001, 9 ObA 304/00x

4. LfgNovember 2001

42.5.1.Nr.2

§ 33 Abs. 2 lit. d DBPO Arbeiterkammern

1. Von der vorherigen Durchführung eines kollektivvertraglich vorgesehenen Disziplinarverfahrens ist nicht auf einen Verzicht auf das Entlassungsrecht zu schließen.

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