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Diebstahl - Handy-Entnahme aus Kollegenspind - OGH 25.10.2001, 8 ObA 204/01k

6. LfgJuli 2002

42.4.5.Nr.1

§ 15 Abs. 3 lit. a erster Fall BAG
§ 82 lit. d GewO 1859
§ 127 StGB
§ 134 Abs. 2 StGB

1. Will ein Lehrling das Handy eines Arbeitskollegen nur für ein Telefonat nützen und dann wieder zurückgeben, mangelt es am für einen Diebstahl gemäß § 127 StGB notwendigen Bereicherungsvorsatz für eine dauerhafte Zueignung oder gleichzuhaltenden ausreichend ausgedehnten Verbrauch mit erheblicher Wertminderung oder auf unbestimmte Zeit.

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