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abträgliches Nebengeschäft - Handelsunternehmen durch Versicherungsaußendienstangestellte? - OGH 8.11.2000, 9 ObA 218/00z

3. LfgJuli 2001

42.4.3.Nr.2

§ 12 Abs. 2 Z 3 MSchG
§ 122 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 82 lit. e zweiter Fall GewO 1859

1. Der Entlassungsgrund nach § 12 Abs. 2 Z 3 MSchG entspricht § 82 lit. e GewO und § 122 Abs. 1 Z 4 ArbVG.

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