42.4.1.Nr.9
§ 115 Abs. 3 ArbVG
§ 120 Abs. 1 ArbVG
§ 122 Abs. 1 Z. 3 erster Fall ArbVG
1. Untreue im Dienst ist ein vorsätzlicher und pflichtwidriger Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers.
42.4.1.Nr.9
§ 115 Abs. 3 ArbVG
§ 120 Abs. 1 ArbVG
§ 122 Abs. 1 Z. 3 erster Fall ArbVG
1. Untreue im Dienst ist ein vorsätzlicher und pflichtwidriger Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers.
