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Mandatsbedingter Geheimnisverrat? Umfangreiche Entgeltdaten an AK-Rechtsschutz - OGH 27.5.2015, 8 ObA 17/15f

46. LfgOktober 2015

42.4.1.Nr.8

§ 89 Z 1 ArbVG
§ 120 Abs. 1 letzter Satz ArbVG
§ 122 Abs. 1 Z 4 erster Fall ArbVG

1. Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer in Entgeltfragen gehört zum Kernbereich der Vertretungsaufgaben des Betriebsrats.

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